Kosten
Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Kostenübernahme - Sprechen Sie uns gerne an.

Privatversicherungen & Beihilfestellen
Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik. Überwiegend werden die Kosten für das Erstgespräch und vier weitere Gesprächstermine (probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung übernommen.
Die Abrechnung durch Privatversicherungen und Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; beginnend mit dem Erstgespräch). Die Anzahl der Therapiesitzungen, die von der Privatversicherung/Beihilfestelle übernommen wird, hängt von den individuellen Bestimmungen des Versicherungstarifs/ Beihilfevorschriften ab.
Wir empfehlen, vor Beginn der Behandlung die Übernahme der Kosten mit der privaten Krankenkasse/ Beihilfe zu klären. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
* Unabhängig davon, ob eine Bewilligung der Krankenkasse vorliegt oder nicht, sind die Rechnungen für Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen spätestens 30 Tage nach Erhalt zu begleichen.
Selbstzahler
Grundsätzlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen.